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| =Ziele der IT-Sicherheit=
| | *[[Verfügbarkeit]] |
| ==Verfügbarkeit==
| | *[[Integrität]] |
| Unter Verfügbarkeit wird verstanden, dass bestimmte Daten, Dienste oder
| | *[[Vertraulichkeit]] |
| Funktionen in einem definierten Zeitraum in einer festgelegten Qualität
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| (zum Beispiel unter den Aspekten Antwortzeit oder Bandbreite) genutzt
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| werden können. Dabei wird implizit davon ausgegangen, dass diese Dienste für Berechtigte nutzbar sein sollen, während die Nichtverfügbarkeit für
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| Nichtberechtigte von anderen Schutzzielen abgedeckt wird.
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| ==Integrität==
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| Die Integrität ist die Forderung, dass bestimmte Daten vollständig und unverändert zur Verfügung stehen, nach Übertragung in Computernetzwerken
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| also beim Empfänger korrekt verwendet werden können. Dazu müssen
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| (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Störungen oder Datenveränderungen
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| erkannt werden und die Folgen der Veränderung korrigiert werden. Teilweise wird die weniger weitgehende Definition verwendet, die unter Integrität
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| die Erkennung unvollständiger oder verfälschter Daten versteht und zur
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| Korrektur keine weitergehenden Aussagen macht.
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| ==Vertraulichkeit==
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| Der Begriff der Vertraulichkeit bedeutet, dass Daten nur Berechtigten in
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| nutzbarer Form zugänglich gemacht werden, Nichtberechtigte jedoch keinen Zugriff auf die Daten erhalten. Sollten Nichtberechtigte Datenzugriff
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| erhalten, sollten die Daten so vorliegen, dass eine Nutzung der Daten ausgeschlossen ist.
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